Wer innerhalb Deutschlands verreisen will, macht auch gerne Gebrauch von denöffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Reisevariante stellt sich oftmals als deutlich stressfreier dar, als stundenlang mit dem Auto im unerwarteten Stau zu stecken. Die Mitnahme eines Hundes ist beispielsweise in Zügen der Deutschen Bahn problemlos möglich. Allerdings gelten für die Bahnfahrt mitdem Vierbeiner diverse Bestimmungen, die unbedingt beachtet werden müssen.
Kleine Hunde, die nicht größer sind als gewöhnliche Hauskatzen, werden im Transportkorb mitgenommen und dürfen dann sogar kostenlos mitgeführt werden. Für Hunde, die diese Größe überschreiten, sind Leine und Maulkorb Pflicht. So wird die Sicherheit der übrigen Fahrgäste gewährleistet. Bei einer Bahnfahrt zahlen diese Hunde grundsätzlich die Hälfte des gewöhnlichen Fahrpreises. Für genauere Informationen über die zu buchenden Tickets, informieren sich Hundehalter bitte bei der Bahn selbst. Blindenführhunde werden von der Maulkorbpflicht während der Bahnfahrt selbstverständlich ausgeschlossen.
Bei den verschiedenen Busunternehmen gibt es keine einheitlichen Regelungen. Grundsätzlich werden Hund gegen einen Aufpreis geduldet, aber auch hier lohnt es sich bei den Verkehrsverbünden nachzuhaken.
Es ist selbstverständlich, dass der Vierbeiner während der Bus- oder Bahnfahrt die übrigen Fahrgäste nicht bedrohen oder sonst wie beeinträchtigen darf. Der Hundebesitzer sollte darauf achten sich von ängstlichen Personen fern zu halten und auch dem Hund den Gefallen tun, nicht mitten im Gedränge stehen zu müssen. Ein kleiner Tipp: etwas mehr Raum gibt es häufig in den Fahrradabteilen der Bahn oder den für Kinderwagen und Rollstühle markierten Bereiche. Natürlich muss hier im Bedarfsfall Platz gemacht werden.